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Wie kann ich sicherstellen, dass meine Hautpflegeprodukte ohne Tierversuche entwickelt wurden und was bedeuten Begriffe wie „cruelty-free“ oder „vegan“ konkret?

Tierfreundliche Kosmetik: Was „cruelty-free“ und „vegan“ wirklich bedeuten

Immer mehr Menschen möchten Kosmetik verwenden, die weder Tieren noch Umwelt unnötig schadet. Auf den Verpackungen tauchen dann Begriffe wie „cruelty-free“, „vegan“ oder „nicht an Tieren getestet“ auf – oft prominent platziert, selten wirklich erklärt. Was genau steckt dahinter? Und wie verlässlich sind diese Aussagen?

Im Folgenden geht es darum, was diese Begriffe konkret bedeuten, wo rechtliche Grenzen verlaufen und wie Sie im Alltag realistischer einschätzen können, ob ein Produkt tatsächlich tierfreundlich ist.


Was hinter Tierversuchen in der Kosmetik wirklich steckt

In der Europäischen Union sind Tierversuche für fertige Kosmetikprodukte und die meisten neuen Inhaltsstoffe verboten. Das ist ein wichtiger Fortschritt – aber er löst das Thema nicht vollständig.

Entscheidend ist die Unterscheidung:

  • Endprodukt: Darf in der EU nicht an Tieren getestet werden.
  • Inhaltsstoffe: Viele Rohstoffe sind seit Jahrzehnten im Einsatz. Sie wurden ursprünglich häufig an Tieren getestet, etwa für andere Zwecke wie Chemikalien- oder Medikamentensicherheit.
  • Andere Märkte: In einigen Ländern können Tierversuche für bestimmte Kosmetika weiterhin verlangt oder zumindest akzeptiert werden.

Damit wird klar: Ein Produkt kann in der EU alle Vorgaben erfüllen, und trotzdem lässt sich die Aussage „nie im Zusammenhang mit Tierversuchen“ nur eingeschränkt treffen. Genau an dieser Stelle kommen Begriffe wie „cruelty-free“ und „vegan“ ins Spiel – als freiwillige Zusätze, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen sollen.


Was „cruelty-free“ und „vegan“ konkret bedeuten

Eine rechtlich verbindliche, einheitliche Definition dieser Begriffe gibt es im Kosmetikbereich nicht. Dennoch haben sich in der Praxis gewisse Bedeutungen etabliert.

  • „Cruelty-free“ (tierversuchsfrei)
    In der Regel bedeutet das: Das Endprodukt wurde nicht an Tieren getestet, und der Hersteller gibt an, selbst keine Tierversuche in Auftrag zu geben.
    Je nach Siegel oder Zertifizierung können weitere Punkte dazukommen:

    • keine Tierversuche für einzelne Inhaltsstoffe nach einem festgelegten Stichtag
    • Ausschluss von Lieferanten, die Tierversuche durchführen
  • „Vegan“
    „Vegan“ bezieht sich ausschließlich auf die Zusammensetzung, nicht auf Tierversuche.
    Gemeint ist:

    • keine Inhaltsstoffe tierischen Ursprungs (z. B. Bienenwachs, Lanolin, Kollagen, bestimmte tierische Farbstoffe)
    • die Rohstoffe sind pflanzlich, mineralisch oder synthetisch
      Ein veganes Produkt kann also durchaus aus einem Umfeld kommen, in dem Tierversuche stattfinden – wenn der Verzicht darauf nicht separat geregelt oder zertifiziert ist.

In Kurzform:

  • cruelty-free = Schwerpunkt Tierversuche
  • vegan = Schwerpunkt tierfreie Inhaltsstoffe

Beides lässt sich kombinieren, ist aber keineswegs automatisch gekoppelt.


Typische Denkfehler rund um tierfreundliche Kosmetik

Viele Missverständnisse entstehen, weil Begriffe unpräzise verwendet werden oder Marketing und Rechtsprechung nicht sauber auseinandergehalten werden. Typische Stolperfallen:

  • „In der EU sind Tierversuche verboten, also ist alles tierversuchsfrei.“
    Das Verbot ist ein wichtiger Rahmen, ersetzt aber keine freiwilligen, strengeren Standards. Außerdem kann ein Unternehmen außerhalb der EU nach anderen Regeln handeln.

  • „Vegan heißt immer auch ohne Tierversuche.“
    Vegan beschreibt nur die Herkunft der Inhaltsstoffe. Ob für Herstellung oder Vermarktung Tierversuche eine Rolle spielen, ist damit nicht geklärt.

  • „Nicht an Tieren getestet“ auf der Verpackung reicht als Nachweis.
    Diese Formulierung ist rechtlich nicht geschützt und kann sehr unterschiedlich gemeint sein: nur das Endprodukt, nur für die EU, nur seit einem bestimmten Zeitpunkt. Ohne anerkanntes Siegel ist der Aussagegehalt schwer einzuordnen.

  • „Ein Siegel garantiert alles.“
    Siegel schaffen Orientierung, aber nicht jedes steht für die gleichen Kriterien. Es lohnt sich, zumindest einmal nachzulesen, welche Anforderungen konkret dahinterstehen.


Praktische Orientierung: So prüfen Sie Ihre Hautpflege im Alltag

Mit ein paar einfachen Schritten lässt sich im Alltag deutlich besser einschätzen, wie tierfreundlich ein Produkt tatsächlich ist:

  1. Auf anerkannte Siegel achten
    Verschiedene Organisationen vergeben Label für „cruelty-free“ oder „vegan“. Je nach Programm sind die Kriterien klar definiert, etwa ab welchem Stichtag keine Tierversuche mehr stattfinden dürfen. Details dazu finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Organisationen.

  2. Markenphilosophie prüfen
    Viele Unternehmen erläutern auf ihren Websites ihre Haltung zu Tierversuchen, Beschaffung und veganen Produktlinien. Hilfreiche Punkte:

    • klare, unmissverständliche Aussagen zum Verzicht auf Tierversuche
    • Hinweise, ob auch Lieferanten und Auftragslabore einbezogen werden
    • Informationen dazu, ob und wie die Marke in Ländern aktiv ist, in denen Tierversuche verlangt werden können
  3. INCI-Liste (Inhaltsstoffliste) anschauen
    Wer gezielt vegane Produkte sucht, sollte typische tierische Inhaltsstoffe erkennen können, etwa:

    • Bienenwachs (Cera Alba)
    • Lanolin
    • bestimmte Farbstoffe tierischen Ursprungs
      Viele unabhängige Portale bieten Übersichten zu gängigen tierischen Rohstoffen in verständlicher Form an. Ein kurzer Blick reicht oft, um offensichtliche Kandidaten zu identifizieren.
  4. Auf belastbare Informationsquellen setzen
    Unabhängige Organisationen, Verbraucherzentralen und Behörden veröffentlichen Hintergründe zu Tierversuchen, Kennzeichnungen und Rechtslage. Diese Quellen sind nüchterner als Werbematerial und helfen, Marketingaussagen einzuordnen.


Kurz zusammengefasst

„Cruelty-free“ und „vegan“ beschreiben zwei verschiedene, oft kombinierte Dimensionen tierfreundlicherer Kosmetik. „Cruelty-free“ bezieht sich in erster Linie auf den Verzicht auf Tierversuche, „vegan“ auf die Abwesenheit tierischer Inhaltsstoffe.

Die EU-Gesetzgebung bietet einen gewissen Mindestschutz, ersetzt aber nicht die eigene Prüfung von Siegeln, Markenpraxis und Inhaltsstoffen. Wer genauer hinschaut, kann seine Pflegeroutine Schritt für Schritt so gestalten, dass sie den eigenen ethischen Ansprüchen besser entspricht.


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